Anmeldung

Aufnahmeverfahren

Reguläre Aufnahme zum KiTa-Jahresbeginn

Zum KiTa-Jahresbeginn werden neue Kinder aufgenommen. Die Eltern können jederzeit den Bedarf eines Betreuungsplatzes im Gelsenkirchener Kitaportal anmelden bzw. unsere Einrichtung als Wunscheinrichtung angeben. Am Anfang eines jeden Kalenderjahres schaut die Einrichtungsleitung wie viele Plätze vergeben werden können und wie die angebotenen Plätze mit den Bedarfen der Familien auf der Warteliste übereinkommen. Nach den Vergabekriterien werden den Eltern dann über das Kitaportal am 01.02.2024 Zusagen verschickt. Die Eltern haben dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen den angebotenen Kitaplatz anzunehmen oder abzulehnen. Bei Nichtzusage oder Absage wird der Platz weitervergeben. Wenn der Platz angenommen wird, wird der Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Vergabekriterien unserer Einrichtung sind:

- Berufstätigkeit der Eltern

- Soziale Kriterien, wie z.B. Alleinerziehend, erkranktes Elternteil

- Geschwisterkinder

- Alter des Kindes (z.B. Vorschulkinder, die noch keinen Kitaplatz haben)

- Einzugsgebiet; es werden zunächst die Kinder aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde

- ggf. weitere Vorgaben durch den Träger bzw. die Stadt Gelsenkirchen

Aufnahme innerhalb eines Jahres

Aufnahmen innerhalb eines Kitajahres sind grundsätzlich nur möglich, wenn ein Betreuungsplatz frei wird, weil z.B. eine Familie wegzieht. Bei Aufnahme innerhalb eines Kitajahres entfällt der Punkt 11 (Informationsveranstaltung für neue KiTa Eltern). Ausnahmen siehe Überschreitung der Gruppenstärke- Aufnahme zusätz-licher Kinder.

Überschreitung der Gruppenstärken - Aufnahme zusätzlicher Kinder

  1. Die Betriebserlaubnis für unsere KiTa ist für 45 Kinder ausgestellt; auf dieser Betriebserlaubnis basiert unser pädagogisches Konzept. Der früher mögliche 10% Korridor bzgl. Über- und Unterbelegung ist nach der KiBiz-Revision entfallen. Weiterhin darf in Gruppen, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden, die Gruppenstärke nicht überschritten werden.
  2. Kriterien für die Aufnahme zusätzlicher Kinder sind neben den normalen Aufnahmekriterien:

I. Das Wohl des Kindes ist gefährdet.

II. Es besteht eine nachweisliche Notsituation in der Familie; die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet.

III. Eine schwerwiegende Erkrankung eines Elternteils liegt vor.

  1. Die Entscheidung fällt die Gebietsleitung nach Rücksprache mit dem Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen.
  2. Um einen einheitlichen Informationsstand für alle Beteiligten im Entscheidungsprozess zu gewährleisten, müssen diese Anträge/Nachfragen von den Erziehungsberechtigten oder dem Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen schriftlich gestellt und begründet werden.